AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Imparts BV, die unter dem Namen classiccarcooling.eu mit Sitz in Ede, Niederlande, firmiert.

Version gültig ab 31.10.2012

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 2012

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung IMPARTS BV ("IMPARTS", firmierend unter dem Namen classiccarcooling.eu) mit Sitz in Arnhem und Sitz in Ede, eingetragen bei der Handels- und Fabrikkammer für Mittelgelderland.

ALLGEMEINES

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Vereinbarungen zum Kauf und Verkauf und zur Reparatur des Fahrzeugs sowie von Teilen und Zubehör des Fahrzeugs.
b. Die Rechte und Pflichten aus Vereinbarungen zwischen IMPARTS und dem Kunden / Käufer können vom Kunden / Käufer nur mit schriftlicher Genehmigung von IMPARTS auf Dritte übertragen werden.

DEFINITIONEN

a) IMPARTS: die Person, die gemäß dem Kaufvertrag neue oder gebrauchte Autos oder Teile und Zubehör für das Auto verkauft oder einen Auftragsvertrag ausführt.
b. Das Auto: ein Personenkraftwagen, ein davon abgeleiteter Kombi- oder Lieferwagen, dessen Gesamtgewicht einschließlich der Tragfähigkeit 3.500 kg nicht überschreitet;
c. Kaufvertrag: Kauf- und Verkaufsvertrag für (neue und / oder gebrauchte) Autos und / oder (neue und / oder gebrauchte) Teile und Zubehör für das Auto;
d. Der Käufer: die Person, die gemäß dem Kaufvertrag neue oder gebrauchte Autos und / oder neue oder gebrauchte Teile und Zubehör für das Auto kauft;

ANGEBOTE

Alle Angebote sind freibleibend. Das Angebot erfolgt mündlich oder schriftlich und ist - sofern eine Annahmefrist gesetzt wurde - innerhalb der angegebenen Frist wirksam. IMPARTS kann ein Angebot, das eine Frist enthält, auch nach Eingang der Bestellung oder des Kaufvertrages, jedoch innerhalb von 5 Tagen widerrufen. Die Annahme des Angebots durch den Käufer ist nur gültig, wenn es innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt. Ist keine Annahmefrist festgelegt, bleibt das Angebot zwei Wochen in Kraft.

Kaufvertrag / Vertrag

Ein Kaufvertrag und / oder eine Abtretung erfolgt mündlich oder schriftlich.
b. Ein Kaufvertrag und / oder eine Abtretung gilt erst dann als rechtmäßig abgeschlossen, wenn IMPARTS den Kaufvertrag oder die Abtretung schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung des Kaufvertrages oder der Abtretung begonnen hat. Auf Wunsch wird dem Kunden ein schriftlicher Beleg über die Abtretung ausgehändigt (Auftragsbestätigung).
c. Der Inhalt des Kaufvertrages und / oder der Bestellung ergibt sich aus dem Angebot und / oder der Auftragsbestätigung von IMPARTS und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

PREISE

a) Preisangaben beziehen sich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, immer auf nicht feste Preise, und die berechneten Preise basieren häufig auf tatsächlichen Kosten.
b. Änderungen von Steuern, Abgaben und ähnlichen staatlichen Abgaben werden immer sowohl im festen als auch im nicht festen Preis weitergegeben.
c. Unbeschadet der Bestimmungen in Absatz b können zusätzlich zu den vorgenannten Änderungen Preiserhöhungen aufgrund von Änderungen der Fabrik- und / oder Importeurpreise und der Wechselkurse auch auf den nicht vereinbarten Preis übertragen werden.
d. Angegebene Lieferzeiten gelten niemals als Fristen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. IMPARTS ist daher bei verspäteter Lieferung schriftlich in Verzug zu setzen.

ZAHLUNG

a) Die Forderungen des Kunden / Käufers gegenüber IMPARTS sind Lieferforderungen.
b. Der Kunde ist verpflichtet, alle Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug oder Entschädigung zu bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Werden Rechnungen nicht innerhalb der vorgenannten Frist bezahlt, kommt der Kunde mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, gleichgültig, ob dem Kunden eine Überschreitung angelastet werden kann oder nicht.
d. Bei einem Kaufvertrag muss der Käufer bei Lieferung der Teile in bar bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Unter Barzahlung versteht man auch die Gutschrift des Betrages auf ein von IMPARTS zum Zeitpunkt der Lieferung angegebenes Bank - oder Girokonto, die Lieferung von garantierten Girokarten oder Bankschecks sowie die Zahlung mit PIN, die Zahlung per Kreditkarte und die Nachnahme (die Versandkosten gehen zu Lasten von der Käufer). Unbeschadet seiner weiteren Rechte ist IMPARTS berechtigt, den ausstehenden Betrag von 1 pro Monat oder Teil eines Monats, gerechnet ab dem jeweiligen Fälligkeitsdatum, zu verzinsen.
e. Alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten, die IMPARTS im Rahmen von Streitigkeiten mit dem Kunden / Käufer, sowohl dem Antragsteller als auch dem Beklagten, gehen zu Lasten des Kunden / Käufers.
f. Zahlungseingänge dienen der Begleichung der ältesten offenen Posten - einschließlich Zinsen und Kosten -, auch wenn der Kunde / Käufer diesbezüglich etwas anderes erklärt.
g. Die Zahlungsverpflichtung des Käufers wird nicht ausgesetzt, wenn und soweit er der Ansicht ist, Ansprüche gegen IMPARTS geltend machen zu können, auch wenn diese Ansprüche im Zusammenhang mit Reklamationen stehen.

GARANTIE

a) IMPARTS garantiert eine gute Qualität der von IMPARTS gelieferten neuen Teile für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Lieferung. Die Garantie umfasst die Lieferung eines einwandfreien Teils als Ersatz für das nachgewiesene mangelhafte Teil oder die Rückerstattung des Kaufpreises nach Ermessen von IMPARTS.
b. Die Gewährleistung für von IMPARTS gelieferte Teile erlischt, wenn der Käufer die Teile falsch zusammengebaut oder zusammengebaut, falsch verwendet hat und / oder wenn es sich um elektrische oder elektronische Teile handelt.

STORNIERUNG

Eine Stornierung von Teilebestellungen durch den Käufer ist ausgeschlossen.

WERBUNG

a) Unter Androhung des Verfalls seines Reklamationsrechts muss der Kunde / Käufer alle Reklamationen bezüglich der Ausführung des Auftrages oder des Kaufvertrages innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Ausführung des betreffenden (Teil-) Auftrages oder des Kaufvertrages schriftlich bei IMPARTS melden. mit genauer Beschreibung der Beschwerde (n). Reklamationen, die nach Ablauf der oben genannten Frist gemeldet werden, werden nicht mehr akzeptiert.
b. Die Bearbeitung einer Reklamation setzt die Zahlungsverpflichtung des Kunden / Käufers nicht außer Kraft.
c. Werbung ist nicht möglich, wenn:
- Die gelieferten Teile / die zusammengebauten Teile weisen eine oder mehrere Mängel oder Abweichungen auf, die innerhalb einer vertretbaren Toleranz liegen und auf normalen Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung zurückzuführen sind.
- der Schaden wurde durch Fahrlässigkeit des Kunden / Käufers verursacht;
- der Kunde / Käufer gegen ausdrückliche Anweisungen und Anweisungen von IMPARTS verstoßen hat;
- Der Kunde / Käufer ist seinen Verpflichtungen gegenüber IMPARTS (sowohl finanziell als auch anderweitig) nicht nachgekommen.
d. Sollten sich die Erkenntnisse aus der Branche oder die einschlägigen behördlichen Vorschriften nach Vertragsschluss ändern, kann dies IMPARTS nicht zugerechnet werden und der Auftraggeber kann kein Reklamationsrecht herleiten.
e. Für den Fall, dass der Kunde / Käufer unter gebührender Beachtung der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes a reklamiert und seine Reklamation von IMPARTS als berechtigt befunden wird, wird IMPARTS nach eigenem Ermessen den Auftrag noch ausführen, ein Ersatzteil liefern oder eine Preisminderung gewähren. Die hieraus abzuleitenden Rechte des Kunden / Käufers unterliegen keiner Übertragung oder Übertragung durch Gesetz.
f. Wird einer Reklamation außerhalb der oben beschriebenen Fälle Aufmerksamkeit geschenkt, ist dies völlig unverbindlich.

NICHTLEISTUNG / AUFLÖSUNG / AUSSETZUNG

a) IMPARTS ist berechtigt, den Auftrag / Kaufvertrag ohne rechtliches Eingreifen ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung aufzulösen oder die Ausführung unbeschadet der sonstigen ihm zustehenden Rechte (Leistungsanspruch und / oder Schadensersatzanspruch) auszusetzen, wenn:
- Der Kunde / Käufer verstößt gegen eine Bestimmung der Abtretung / Vereinbarung zwischen den Parteien.
- der Kunde / Käufer stirbt, eine Zahlungseinstellung beantragt oder eine Insolvenzerklärung abgibt;
- das Unternehmen des Kunden / Käufers wird geschlossen oder liquidiert;
- eine private Vereinbarung angeboten wird;
- Alle Vermögenswerte des Kunden / Käufers werden beschlagnahmt.
- Eine Mitteilung über den Zahlungsverzug erfolgt nach den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes über die Koordinierung der Sozialversicherungen und des Inkassogesetzes von 1990. In diesen Fällen ist jede Forderung gegen den Kunden / Käufer sofort fällig und zahlbar, ohne dass IMPARTS zum Schadenersatz verpflichtet ist.
b. Die Bestimmungen dieses Artikels, Absatz a, gelten entsprechend, wenn der Kunde / Käufer nach Ansicht von IMPARTS nach Aufforderung nicht innerhalb von sieben Tagen eine angemessene Sicherheit geleistet hat.

KRAFT MAJEURE

Unter höherer Gewalt im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle Umstände zu verstehen, die sich der Kontrolle von IMPARTS entziehen und die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Bestell- / Kaufvertrags absehbar sind und aufgrund derer IMPARTS nicht angemessen eingehalten werden kann. Erforderliche Maßnahmen wie Krieg, staatliche Maßnahmen, Transportstörungen jeglicher Art, Arbeitsstreiks, Ausschluss oder Mangel an Personal, Quarantäne, Epidemien, Mängel von Dritten, die von IMPARTS für die Ausführung des Auftrages / Kaufvertrags beauftragt wurden usw.
b. Höhere Gewalt gibt IMPARTS hat das Recht, den Auftrag / Kaufvertrag ganz oder teilweise zu kündigen oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, ohne zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet zu sein. Bezüglich des bereits ausgeführten Teils der Bestellung / des Kaufvertrages bleibt der Kunde / Käufer zur Zahlung verpflichtet.
c. Tritt seitens IMPARTS eine Situation höherer Gewalt ein, wird IMPARTS den Kunden / Käufer so schnell wie möglich informieren und ihm mitteilen, ob und in welchem ​​Zeitraum die Einhaltung noch möglich ist.
d. Ist die Erfüllung unmöglich oder nicht dauerhaft unmöglich, kann sie jedoch nicht innerhalb eines Monats erfolgen, so sind beide Parteien berechtigt, den Auftrag / Kaufvertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei ohne Gegenkandidat aufzulösen Anspruch auf Entschädigung. Für den von IMPARTS bereits ausgeführten Teil des Bestell- / Kaufvertrages bleibt der Kunde / Käufer zur Zahlung verpflichtet.

HAFTUNG

a) IMPARTS haftet mit Ausnahme von Absatz b dieses Artikels nicht für Schäden, die auf Mängel bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Bestellung und / oder der Lieferung von Teilen an den Kunden / Käufer zurückzuführen sind. Die Erfüllung der sich aus Beanstandungen ergebenden Pflichten gemäß Artikel 11 gilt als einzige und allgemeine Entschädigung. Ein Anspruch auf Schadensersatz, gleich aus welchem ​​Grund, ist ausgeschlossen, es sei denn, IMPARTS und seine leitenden Angestellten haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
b. IMPARTS verpflichtet sich, sich gegen alle Schäden, die es (seine nicht geschäftsführenden) Untergebenen oder von Dritten, die es im Rahmen der Ausführung des Auftrages / Kaufvertrages beauftragt hat, an Personen oder Sachen des Kunden zu versichern zugefügt wird oder als Folge von Nachlässigkeit oder Fahrlässigkeit entsteht.
c. IMPARTS haftet niemals für Schäden, die sich direkt oder indirekt aus einem von IMPARTS aufgrund einer Bestellung und / oder eines Kaufvertrags gelieferten Gegenstand ergeben.

EIGENTUMSVORBEHALT

Das für das Fahrzeug gelieferte Teil und / oder Zubehör bleibt Eigentum von IMPARTS, solange der Kunde nicht alles, was er aufgrund der Bestellung / des Kaufvertrags schuldet, vollständig bezahlt hat. IMPARTS behält sich auch das Zurückbehaltungsrecht im Zusammenhang mit durchgeführten Reparaturen vor.

AUSNAHMEN

Abweichungen, einschließlich Ergänzungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sind nur gültig, wenn sie von beiden Parteien schriftlich festgehalten werden.

TEILWEISE NULLITÄT

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nicht vollständig gültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen ist eine angemessene Regelung getroffen, die dem Willen der Parteien und dem wirtschaftlichen Ergebnis, das sie auf rechtlich wirksame Weise anstreben, möglichst nahe kommt.

ORT DER EINHALTUNG; ANWENDBARES RECHT; ZUSTÄNDIGES GERICHT

a) Der Ort von IMPARTS ist der Ort, an dem der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber IMPARTS nachkommen muss.
b. Alle Angebote und Bestellungen / Kaufverträge von / mit IMPARTS unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.
c. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem zwischen dem Kunden und IMPARTS geschlossenen Auftrags- / Kaufvertrag oder aus anderen sich möglicherweise ergebenden Vereinbarungen ergeben, werden vom zuständigen Gericht in Arnhem, Niederlande, beigelegt.

ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN

Wenn IMPARTS dies für wünschenswert und / oder erforderlich hält, ist IMPARTS berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.